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   BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R   

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https://dejure.org/2005,12681
BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R (https://dejure.org/2005,12681)
BSG, Entscheidung vom 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R (https://dejure.org/2005,12681)
BSG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R (https://dejure.org/2005,12681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Zugehörigkeitszeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED/PDS - Lehrer - Beitragserstattung vor 30. 6. 1990 - Einbeziehung - Bestandsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer bindend gewordenen Rentenhöchstwertfeststellung; Voraussetzungen für die Neuberechnung eines Rentenhöchstwerts

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R
    Während des Revisionsverfahrens hat die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R) ein Teilanerkenntnis abgegeben und sich verpflichtet, die Rente des Klägers für Bezugszeiten ab 1. April 2001 auf der Grundlage von 63, 7682 persönlichen EP neu festzustellen; bei der Ermittlung der EP hat die Beklagte die im Bescheid der PDS vom 12. Februar 2001 festgestellten Arbeitsentgelte zu Grunde gelegt und ist davon ausgegangen, dass dieser Bescheid im März 2001 bestandskräftig geworden sei.

    Mit ihrer Revision rügt die Beklagte sinngemäß eine Verletzung des § 307b SGB VI. Sie trägt vor, das Berufungsurteil stehe nicht im Einklang mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2002 (B 4 RA 27/02 R) und 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R).

    Entgegen der Auffassung des LSG haben die Regelungen des AAÜG keine rechtliche Relevanz für den Erwerb eines Rechts auf Versorgungsrente gegen einen Versorgungsträger (vgl zum Ganzen: Urteile des Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, SozR 4-2600 § 307a Nr. 2; 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R
    Mit ihrer Revision rügt die Beklagte sinngemäß eine Verletzung des § 307b SGB VI. Sie trägt vor, das Berufungsurteil stehe nicht im Einklang mit den Urteilen des erkennenden Senats vom 29. Oktober 2002 (B 4 RA 27/02 R) und 31. März 2004 (B 4 RA 39/03 R).

    Entgegen der Auffassung des LSG haben die Regelungen des AAÜG keine rechtliche Relevanz für den Erwerb eines Rechts auf Versorgungsrente gegen einen Versorgungsträger (vgl zum Ganzen: Urteile des Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, SozR 4-2600 § 307a Nr. 2; 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R
    Entgegen der Auffassung des LSG haben die Regelungen des AAÜG keine rechtliche Relevanz für den Erwerb eines Rechts auf Versorgungsrente gegen einen Versorgungsträger (vgl zum Ganzen: Urteile des Senats vom 27. Juli 2004, B 4 RA 9/04 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, SozR 4-2600 § 307a Nr. 2; 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, SozR 3-2600 § 307b Nr. 10).
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Diese den Anwendungsbereich des § 96 SGG aF erweiternde Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, dass nur so vermieden werden könne, dass - durch welcherart Vorgehen auch immer - über denselben Streitgegenstand mehrere gerichtliche Verfahren nebeneinander geführt werden (BSG, Urteil vom 20.7.2005 - B 13 RJ 37/04 R - RV 2005, 150; BSG, Urteil vom 24.3.1992 - 14b/4 REg 12/90 - USK 9286, s auch BSG, Urteil vom 7.7.2005 - B 4 RA 42/04 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 1483/08

    Bestandsrentnerin - Weiterarbeit nach Rentenbeginn ohne Beitragspflicht -

    Wie das BSG wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R - in SozR 3-2600 § 307b Nr. 10, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 10/99 R - in SozR 3-8750 § 14 Nr. 1, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R -, zitiert nach juris), kann sich die Feststellung des "Versorgungsanspruchs" für Dezember 1991 (wie diejenige eines solchen Vollrechts oder Anwartschaftsrechts zum 01. August 1991 im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG) nur aus folgenden vier Arten von Verwaltungsentscheidungen (bzw. hierzu ergangenen rechtskräftigen Urteilen) ergeben: a) aus einem nach Art. 19 EV bindend gebliebenen Verwaltungsakt einer Versorgungsstelle der DDR; b) aus einer Versorgungsbewilligung eines Funktionsnachfolgers einer solchen Stelle; c) aus einem Verwaltungsakt eines Versorgungsträgers im Sinne von § 8 Abs. 4 AAÜG; d) aus einer bindenden Entscheidung eines solchen Versorgungsträgers, dass der Bestandsrentner bereits zum 01. August 1991 einen Versorgungsanspruch im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG hat.

    Die Fiktion einer Anwartschaft, wie sie auch schon vom Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG und mit Blick darauf erweiternd vom BSG für § 1 Abs. 1 AAÜG unter bestimmten Voraussetzungen angenommen wird, eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des AAÜG und verpflichtet den Versorgungsträger zu entsprechenden Feststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R - mit Hinweis u.a. auf Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 9/04 R - in SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; LSG Thüringen, Urteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02 - , veröffentlicht in juris).

  • LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 R 1500/10

    Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets - Relevanz der

    Ein Versorgungsanspruch bestand bereits am 31. Dezember 1991, weil er einen nach Art. 19 des Einigungsvertrages (EinigVtr) bindend gebliebenen Verwaltungsakt einer Versorgungsstelle erhalten und damit ein (Stamm-)Recht auf Versorgung hatte (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R, nach juris).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten haben die Regelungen des AAÜG keine Relevanz für den hier allein wesentlichen Erwerb des Rechts des Versicherten auf Versorgungsrente (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R, nach juris; Senatsurteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02).

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